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BewerbungstippsDer ArbeitsvertragDer Arbeitsvertrag ist an keine Form gebunden. Er kann mündlich oder schriftlich zwischen den Vertragsparteien geschlossen werden. Bestehen Sie jedoch stets auf einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Sollte Ihnen beim ersten oder zweiten Vorstellungsgespräch ein Vertragsentwurf vorgelegt werden, so bitten Sie um Zeit zur Prüfung des Entwurfes.Hier sind bis zu drei Tagen angemessen. Überprüfen Sie, ob alle im Vorstellungsgespräch getroffenen Vereinbarungen enthalten sind. Bei der Aushandlung des Arbeitsvertrages können Sie sich (stellenabhängig) an der nebenstehenden Checkliste orientieren, um zu überprüfen, ob die für Sie zutreffenden Inhalte berücksichtigt sind. Firmen, die Sie zu einem oder mehreren Bewerbungsgesprächen einladen, sind über entsprechende gesetzliche Regelungen generell verpflichtet, Ihnen die Fahrtkosten zu erstatten. Dies geschieht allerdings meistens erst auf Anfrage. Sollte ein Bewerbungsgespräch erfolgreich sein und offeriert man Ihnen eine Stelle, die Sie auch annehmen, sollten Sie allerdings auf eine Einforderung der Fahrtkosten verzichten, es sei denn, man bietet Ihnen die Erstattung der Kosten unaufgefordert an. Im Falle einer Absage können Sie aber ohne Bedenken schriftlich um Erstattung Ihrer Fahrtkosten bitten. Hierbei sollten Sie die Kosten der benutzten öffentlichen Verkehrsmittel zweiter Klasse angeben oder die mit dem PKW gefahrenen Kilometer und diese mit dem jeweils gültigen Faktor verrechnen. Checkliste Arbeitsvertrag
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